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01.11.2013

Visum für Verpackungen: Die Holz Neudeck GmbH erhält neue Autorisierung zur IPPC-Behandlung nach ISPM 15

Im Export von Holzverpackungen ins außereuropäische Ausland geht nichts mehr ohne den IPPC-Standard nach ISPM 15. In den Industrieländern hat sich dieser längst etabliert. Löst er doch eine Vielzahl nationaler Einfuhrvorschriften durch ein weltweit anerkanntes Regelwerk ab. Nach bestandener Prüfung hat die Holz Neudeck GmbH jetzt ihre neue Autorisierung zur IPPC-Behandlung erhalten.

ISPM 15 – das ist die Richtlinie für den Einsatz von Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr. Zum Schutz vor Schädlingstourismus reglementiert diese eine dreißigminütige Hitzebehandlung des Verpackungsholzes, bei der eine Temperatur von 56 Grad Celsius im Kern erreicht wird, wodurch das Holz von Schädlingslarven befreit wird.


Was Exporteure wissen sollten:

 

  • Das Regelwerk gilt für Paletten, Kisten, Verschläge, Stauholz, Schlitten und andere Verpackungen aus mindestens sechs Millimeter dickem Vollholz.
  • Zu der vorgeschriebenen Kennzeichnung von Verpackungen gemäß ISPM 15 werden Unternehmen autorisiert, die selbst Holz behandeln oder die Packmittel aus behandeltem Holz herstellen.
  • Voraussetzung für die Autorisierung ist die bestandene Prüfung durch den zuständigen Pflanzenschutzdienst.
  • Die Kennzeichnung besteht aus dem IPPC-Logo in Form einer Ähre, der Länderkennung und Registriernummer des Betriebes sowie der Kurzform für die Art der Behandlung.
  • Den behandelten Holzprodukten liegt ein entsprechender Nachweis in Form eines Zertifikates bei.
  • Eine maximale Holzfeuchte ist nach Abschluss der Hitzebehandlung nicht vorgeschrieben. Eine Schimmelbildung lässt sich mit der technischen Trocknung des Holzes auf eine Restfeuchte von unter 20 Prozent vermeiden.